Christian Strehlow Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene der Industrie- und Handelskammer

Christian
Strehlow

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene der IHK Berlin. Gutachten, Risikoabschätzungen nach § 51 TrinkwV, Befundbewertungen, baubegleitende Qualitätsüberwachung und Betreiberberatung – unabhängig, nachvollziehbar und bundesweit.

Portraitaufnahme von Christian Strehlow

Werdegang &
Qualifikationen

Als Experte im Bereich der Trinkwasserhygiene kann Christian Strehlow auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurückblicken. Dabei konnte er eine Vielzahl fachspezifischer Qualifikationen erlangen und bildet sich regelmäßig weiter, um für seine Kunden stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Aufnahme von Christian Strehlow bei der Arbeit
  • '26

    Bundesfachbereichsleiter Trinkwasser - B.V.S. Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger

  • '25

    Vorsitz im Prüfungsausschuss zur Sachverständigenzertifizierung

  • '25

    Vorsitzender im Fachbereich Trinkwasserhygiene B.V.S.

  • '24

    VDI/DVQST zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene

  • '21

    Lehrauftrag am Hermann-Rietschel-Institut im Fachgebiet Trinkwasser

  • '21

    Referent Technik und Mikrobiologie nach VDI 6023

  • '21

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung von der Industrie- und Handelskammer als Sachverständiger für Trinkwasserhygiene

  • '19

    Vorstand im DVQST (Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene)

  • '18

    Technischer Referent nach VDI/DVGW 6023

  • '18

    VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständiger

  • '17

    DIN-Geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen

  • '14

    Mitglied in der Deutschen-Sachverständigen-Gesellschaft

  • '14

    Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

  • '13

    Sachverständiger für Haustechnik

  • '13

    Zertifikat VDI 6023 Trinkwasserhygiene

  • '12

    Energieberatung (TÜV Rheinland)

  • '12

    Sachkundiger für Trinkwasserhygiene (SHK Innung Berlin)

  • '09

    Fachkraft für barrierefreies Bauen und Sanieren (HWK-Potsdam)

  • '08

    Handwerksmeister Heizung Sanitär

  • '00

    Installateur Heizung Sanitär

Leistungen

Sachverständigen-Leistungen, Fachgebiet Trinkwasserhygiene, Water-Safety-Plan und Fachdozent — das Leistungsspektrum von Christian Strehlow vereint technische Expertise mit normgerechter Bewertung und praxisorientierter Wissensvermittlung.

Sachverständigenleistungen im Bereich Trinkwasserhygiene

01 — Sachverständigen Leistungen

  • Im Rahmen von Schiedsgutachten und Schlichtungsverfahren wird der Sachverhalt fachlich fundiert, neutral und nachvollziehbar bewertet. Ziel ist es, eine klare Grundlage für eine einvernehmliche Lösung zu schaffen.

    Auf Basis meiner Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung habe ich bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich moderiert und als Mediator begleitet. Dabei steht im Vordergrund, tragfähige und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die von allen Parteien akzeptiert werden.

    So lassen sich Konflikte effizient klären, Geschäftsbeziehungen erhalten und unnötige Eskalationen vermeiden.

  • Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beurteile ich Trinkwasserinstallationen objektiv und nachvollziehbar. Ich habe zahlreiche Gerichtsprozesse begleitet und private Stellungnahmen erstellt.

  • Die Erfahrung zeigt: Viele Mängel entstehen nicht erst im Betrieb, sondern bereits während Planung und Ausführung. Werden diese erst nach Fertigstellung erkannt, sind aufwändige und kostenintensive Nachbesserungen oft unvermeidbar.

    Im Rahmen der baubegleitenden Qualitätsüberwachung werden relevante Arbeitsschritte frühzeitig geprüft und dokumentiert. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung technischer Regeln, hygienischer Anforderungen sowie die fachgerechte Ausführung kritischer Details.

    Ziel ist es, Abweichungen unmittelbar zu erkennen und zu korrigieren – bevor sich daraus Schäden oder Gesundheitsrisiken entwickeln. So bleibt die Anlage von Anfang an sicher, regelkonform und nachhaltig nutzbar. Kurz gesagt: Vorsorge statt Schadensbehebung. Das „Kind“ muss nicht erst in den Brunnen fallen.

  • Eine sachkundige Bauabnahme mit fachkundiger Einweisung schafft eine belastbare Grundlage für die Bewertung der Regelwerkskonformität. Sie unterstützt den Betreiber dabei, seine Pflichten zu verstehen und die Anlage bestimmungsgemäß zu betreiben.

  • Als unabhängiger Sachverständiger begleite ich Sie von der Angebotsphase über die Ausführung bis zur Abrechnung. Ziel ist es, Ihr Budget zu schützen, Transparenz zu schaffen und die ordnungsgemäße Ausführung Ihrer Trinkwasserinstallation sicherzustellen.

02 — Fachgebiet Trinkwasserhygiene

  • Gemäß Trinkwasserverordnung ist die Risikoabschätzung erforderlich, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht wird. Die Untersuchung umfasst eine detaillierte Beschreibung der Trinkwasserinstallation, eine Vor‑Ort‑Begehung und die Bewertung von Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Außerdem werden vorhandene Dokumente, Pläne und Protokolle geprüft, relevante Betriebsparameter (z. B. Temperaturen) gemessen und vorhandene Laborbefunde einbezogen.

    Im Anschluss werden für jede identifizierte Gefahr die Schadensauswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, um priorisierte Maßnahmen zur Risikominderung abzuleiten. Das Ergebnis ist ein transparentes Gutachten, das den Zustand der Anlage darstellt und konkrete Empfehlungen für den Betreiber enthält. Dies ermöglicht es, mögliche Gesundheitsrisiken zu erkennen und eine sichere, hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

  • Während herkömmliche Überwachung oft erst bei Auftreten von Problemen reagiert, verlagert sich die Praxis zunehmend auf eine präventive Risikobewertung. Diese berücksichtigt die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Trinkwasserversorgungsanlage und deren Nutzung und hat das Ziel, systematische Schwachstellen zu identifizieren und Verunreinigungen vorzubeugen.

    Eine präventive Bewertung beinhaltet daher eine umfassende Analyse der gesamten Trinkwasserinstallation. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme und die Überprüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, die Kontrolle von Temperaturen und hydraulischem Abgleich, die Auswertung vorhandener Dokumente und Laborbefunde sowie die Bewertung möglicher neu auftretender Schadstoffe. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine belastbare Grundlage für gezielte Maßnahmen und einen hygienegerechten Betrieb.

  • Ziel einer Hygiene‑Erstinspektion ist es, mögliche Ursachen für nachteilige Veränderungen der Trinkwasserqualität bereits vor der Befüllung der Anlage zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen rechtzeitig einer Gefährdung der Nutzer entgegenzuwirken. Auftraggeber sind verpflichtet, den hygienisch einwandfreien Zustand der Anlage zu prüfen und Mängel frühzeitig zu beheben. Sie dürfen erkennbare Mängel nicht bis zur Abnahme stehenlassen, da eine nachträgliche Beseitigung bei gefüllten und verdeckten Leitungen erheblich aufwändiger wäre.

    Ein Gutachten zur Hygiene‑Erstinspektion dokumentiert den Ist‑Zustand der Installation, stellt Abweichungen zur Planung oder technische Mängel fest und bewertet diese im Hinblick auf Hygiene und mögliche Gefährdungen für den späteren Betrieb. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber ein schriftliches, logisch strukturiertes Gutachten mit Fotos und Zeichnungen, das sowohl für Laien verständlich als auch für Fachleute nachvollziehbar ist. Es enthält Handlungsempfehlungen zur Beseitigung festgestellter Mängel und stellt eine wichtige Grundlage für die hygienische Abnahme der Trinkwasserinstallation dar.

    Diese präventive Kontrolle reduziert erkennbare Risiken und unterstützt einen fachgerechten Übergang in den bestimmungsgemäßen Betrieb.

  • Belastbare Untersuchungsergebnisse setzen eine fachgerechte Festlegung der Probenahmestellen voraus. Nur so lassen sich die gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung sicher und nachvollziehbar erfüllen – und der hygienisch einwandfreie Betrieb der Anlage dauerhaft dokumentieren.

03 - Water-Safety-Plan

  • Ein Gebäude‑WSP ist ein präventives Instrument für das Management der Trinkwasserhygiene. Er verbindet Systembeschreibung, Gefährdungsermittlung, risikobasierte Priorisierung, Maßnahmen, Überwachung und regelmäßige Revision. Die Richtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einem risikobasierten Ansatz für Hausinstallationen und prioritäre Örtlichkeiten; daraus folgt nicht automatisch eine pauschale unmittelbare Pflicht jedes einzelnen Gebäudebetreibers zur Erstellung eines WSP. Anlass, Umfang und Verbindlichkeit sind deshalb objektspezifisch zu klären.

  • Risikomanagement für Gebäude
  • Schaffung von fundierten Entscheidungsgrundlagen für Investitionen
  • Stärkung der Organisationssicherheit der Betreiber*innen der Trinkwasserinstallation

04 — Fachdozent und Mentor

  • Als zugelassener Referent für VDI‑Hygieneschulungen erfülle ich die hohen Qualitätsanforderungen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Die Unterlagen und Referierenden eines VDI‑Schulungspartners werden vom VDI geprüft und zugelassen und entsprechen den jeweiligen Richtlinien.

    Der VDI stellt zudem Anforderungen an die Qualifikation der mit den Schulungen betrauten Referierenden, legt die Inhalte und Rahmenbedingungen der Schulungen fest und definiert die Voraussetzungen für die Teilnehmenden.

  • Als Fachdozent im Bereich Sachverständigenwesen vermittelt Christian Strehlow praxisnah die grundlegenden Tätigkeiten und Anforderungen an Sachverständige. Die Ausbildung umfasst unter anderem die strukturierte Gutachtenerstellung, rechtliche und fachliche Grundlagen, Beweissicherung, Dokumentation sowie die sachverständige Bewertung technischer Sachverhalte.

    Ein weiterer Schwerpunkt seiner Lehrtätigkeit ist die beweissichere Fotografie im Sachverständigenwesen. Dabei vermittelt er die fachgerechte Erstellung nachvollziehbarer Fotodokumentationen, den zielgerichteten Einsatz unterschiedlicher Kameratechniken, die fotografische Erfassung technischer Sachverhalte sowie Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Beweissicherheit und Dokumentation. Ergänzend werden rechtliche Grundlagen der Sachverständigenfotografie, der strukturierte Aufbau von Fotodokumentationen sowie der Einsatz moderner digitaler Verfahren zur Beweisaufnahme behandelt.

  • Als Mentor begleitet Christian Strehlow angehende Sachverständige auf diesem Weg und gibt seine langjährige praktische Erfahrung aus der täglichen Gutachterpraxis gezielt weiter.

    Die Mentoring-Begleitung richtet sich sowohl an Fachkräfte, die eine Tätigkeit als Sachverständiger anstreben, als auch an bereits tätige Sachverständige, die ihre fachliche Arbeitsweise weiterentwickeln möchten. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die strukturierte Bearbeitung von Gutachtenaufträgen, die Beweissicherung, die sachverständige Bewertung technischer Sachverhalte, die nachvollziehbare Dokumentation sowie der professionelle Umgang mit Auftraggebern, Gerichten und Behörden.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf die beweissichere Fotodokumentation technischer Feststellungen.

Häufige Fragen zur Trinkwasserhygiene, zu Legionellen, Betreiberpflichten und sachverständiger Bewertung

  • Trinkwasserhygiene umfasst die technischen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen, die die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bis zur Entnahmestelle erhalten. Dazu gehören hygienegerechte Planung und Ausführung, geeignete Werkstoffe, sichere Temperaturen, regelmäßiger Wasseraustausch, Instandhaltung und Dokumentation.

  • Die rechtliche Grundlage ist die Trinkwasserverordnung. Technische Regeln konkretisieren ihre Anforderungen. Je nach Anlage und Bewertungszweck können insbesondere DIN EN 806, DIN 1988, VDI 6023 und DVGW W 551 relevant sein. Welche Ausgabe anzuwenden ist, muss für den Einzelfall bestimmt werden.

  • Typische Anlässe sind auffällige Laborbefunde, Temperaturabweichungen, Nutzerbeschwerden, Leerstand, Nutzungsänderungen, Umbauten, wiederkehrende Betriebsstörungen oder eine unvollständige Anlagendokumentation.

  • Der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. beträgt 100 KBE je 100 ml. Bereits das Erreichen des Werts löst bei untersuchungspflichtigen Wasserversorgungsanlagen die Pflichten nach § 51 TrinkwV aus. Weitere Einzelheiten enthält die Seite Legionellen im Trinkwasser.

  • Die Pflicht nach § 31 TrinkwV setzt voraus, dass Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Leitungsinhalt zwischen Abgang und Entnahmestelle vorhanden ist und Duschen oder andere aerosolbildende Einrichtungen bestehen. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.

  • Der Betreiber muss die Anzeige an das Gesundheitsamt sicherstellen, sofern nicht bereits eine Meldung der Untersuchungsstelle vorliegt, die Ursachen einschließlich einer Ortsbesichtigung aufklären lassen, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen lassen und erforderliche Maßnahmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik veranlassen. Die Information betroffener Verbraucher richtet sich ergänzend nach § 52 TrinkwV; Inhalt und Zeitpunkt hängen insbesondere von der Risikoabschätzung, erforderlichen Nutzungsempfehlungen oder -einschränkungen sowie gegebenenfalls behördlichen Anordnungen ab.

  • Die schriftliche Risikoabschätzung beschreibt und bewertet die betroffene Trinkwasserinstallation. Sie berücksichtigt Laborbefunde, Ortsbesichtigung und Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und leitet priorisierte Maßnahmen zur Risikobeherrschung ab. Mehr zur Risikoabschätzung.

  • Ein Sachverständiger ist sinnvoll, wenn Befunde technisch eingeordnet, Ursachen systematisch geklärt, strittige Anlagenzustände unabhängig bewertet oder Maßnahmen nachvollziehbar priorisiert werden müssen. Aufgaben und Abgrenzung.

Referenzen

Christian Strehlow bei der fachlichen Arbeit
  • HGR Premium

    Ostseebad Binz

  • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

    Berlin

  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

    Hamburg

  • Soho House Berlin

    Berlin

  • Charité – Universitätsmedizin

    Berlin

  • Harry Gerlach Wohnungsunternehmen GmbH

    Berlin

  • Union Investment Real Estate GmbH

    Hamburg

  • Freie Universität Berlin

    Berlin

  • Trei Real Estate GmbH

    Düsseldorf

  • Entsorgungswerk für Nuklearanlagen

    Rheinsberg