Wohnungs­unternehmen

Wohnungsunternehmen benötigen für ihre Portfolios eine objektbezogene Übersicht über Anlagentechnik, Nutzung, Untersuchungspflichten, Fristen und Befunde. Bei vermieteten Wohngebäuden ist regelmäßig das Dreijahresintervall des § 31 TrinkwV maßgeblich – sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

01 — Rechtliche Pflicht

Gesetzliche Anforderungen

Die Prüfungspflicht besteht nur, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV zusammentreffen: gewerbliche oder öffentliche Abgabe, eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Inhalt oder mehr als drei Litern Leitungsinhalt, Duschen oder andere aerosolbildende Einrichtungen und kein Ein- oder Zweifamilienhaus.

05 — Leistungen

Leistungen für Wohnungsunternehmen

  • Anlagenkataster und Fristenmanagement
  • Prüfung der Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV
  • Probenahmeplanung und Befundbewertung
  • Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
  • Mieterinformation und Maßnahmenbegleitung
  • Gutachten für technische und rechtliche Fragestellungen

02 — Mieterinformation

Mieterinformation bei Befund

Die Verbraucherinformation richtet sich nach § 52 TrinkwV, dem Ergebnis der Risikoabschätzung, möglichen Verwendungseinschränkungen und behördlichen Vorgaben. Unterstützt werden eine fachlich richtige, verständliche und zum konkreten Risiko passende Information sowie die Abstimmung der Maßnahmen.

06 — Effizienz

Effiziente Abläufe für große Portfolios

Ein zentrales Anlagenkataster ordnet jedem Objekt Nutzung, Anlagendaten, Fristen, Probenahmestellen, Befunde, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen zu. Dadurch lassen sich gesetzliche Termine und anlassbezogene Maßnahmen voneinander unterscheiden.

03 — Sanierung

Sanierungsbegleitung

Beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes sind Ursachenaufklärung, Ortsbesichtigung, Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, schriftliche Risikoabschätzung sowie priorisierte Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen erforderlich.

07 — Altbau

Altbau und Bestandsgebäude

Im Bestand sind fehlende Pläne, nachträgliche Umbauten, ungenutzte Leitungsabschnitte, ungeeignete Temperaturen und unklare Materialkombinationen typische Prüfpunkte. Schadstoffe wie Asbest sind eigenständig durch dafür qualifizierte Fachleute zu bewerten.

04 — Portfolio

Prüfprogramm für Ihr Portfolio

Objektbezogene Terminplanung und einheitliche Berichtsstruktur für einzelne Liegenschaften oder größere Bestände.

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08 — Berlin

Schwerpunkt Berlin und neue Bundesländer

Bundesweite Tätigkeit mit Büro in Berlin. Anforderungen werden objekt- und behördenbezogen geprüft; pauschale regionale Annahmen werden vermieden.


Häufige Fragen

FAQ 01

Welche Pflichten haben Wohnungsunternehmen bei der Trinkwasserprüfung?

Eine Untersuchung ist erforderlich, wenn alle Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Kein einzelnes Merkmal – weder Wohnungszahl noch Speichergröße – begründet die Pflicht allein.

FAQ 02

Wie oft müssen Wohnungsunternehmen Trinkwasser prüfen lassen?

Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe in vermieteten Mehrfamilienhäusern grundsätzlich mindestens alle drei Jahre. Bei öffentlicher oder gemischter Nutzung gilt grundsätzlich ein Jahresintervall.

FAQ 03

Kann Christian Strehlow ganze Wohnungsportfolios betreuen?

Ja. Ein Anlagenkataster und eine einheitliche Berichtsstruktur ermöglichen ein frist- und objektbezogenes Portfoliomanagement.

FAQ 04

Wie werden Mieter bei Grenzwertüberschreitung informiert?

Inhalt und Zeitpunkt richten sich nach § 52 TrinkwV, der Risikoabschätzung, möglichen Verwendungseinschränkungen und behördlichen Vorgaben.

Fachstand — 02.08.2026

Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV, § 51 TrinkwV und § 52 TrinkwV.