Industrie & Gewerbe
Industrie- und Gewerbestandorte verbinden häufig große Trinkwasserinstallationen, wechselnde Nutzung und Schnittstellen zu Prozess- oder Betriebswasser. Erforderlich sind eine klare Systemtrennung, anlagenbezogene Pflichtenprüfung und ein dokumentierter hygienisch sicherer Betrieb.
01 — Pflicht
Trinkwasserverordnung im Gewerbe
Die allgemeinen Anforderungen der TrinkwV gelten für die Trinkwasserversorgung im Betrieb. Eine systemische Legionellenuntersuchung folgt jedoch nur, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall; bei zusätzlicher öffentlicher Nutzung kann das Jahresintervall maßgeblich sein.
05 — Leistungen
Leistungen für Gewerbe
- Prüfung der Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV
- Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
- Hygienisch-technische Bestandsbewertung
- Stillstands- und Wiederinbetriebnahmekonzepte
- Bewertung von Systemtrennung und Rückflussschutz
- Gutachten sowie Betreiber- und Facility-Management-Beratung
02 — Risikobereiche
Risikobereiche im Industriegebäude
Duschen und Sozialbereiche, Kantinen, weit entfernte Sanitärgruppen, selten genutzte Entnahmestellen und ungenutzte Leitungsabschnitte sind typische Prüfschwerpunkte. Nichttrinkwasser- und Prozesswassersysteme müssen wirksam gegen Rückfließen von der Trinkwasserinstallation getrennt sein.
06 — Komplexe Anlagen
Erfahrung mit komplexen Anlagen
Komplexe Anlagen erfordern eine systematische Aufnahme von Versorgungszonen, Druckerhöhung, Trinkwassererwärmung, Zirkulation, Nutzung und Schnittstellen. Die Bewertung trennt Trinkwasserinstallation und sonstige Wassersysteme klar voneinander.
03 — Stagnation
Stagnation als Hauptrisiko
Lange Leitungswege, ungenutzte Leitungsabschnitte sowie Wochenend-, Urlaubs- und Produktionsstillstände können Stagnation begünstigen. Ein wirksames Konzept legt Wasseraustausch, Wiederinbetriebnahme, Kontrolle und Verantwortlichkeiten fest.
07 — Dokumentation
Technische Dokumentation
Anlagenkataster, aktuelle Pläne, Temperatur- und Betriebsdaten, Wartungsnachweise sowie dokumentierte Änderungen bilden die Grundlage. Hydraulische und hygienische Feststellungen werden getrennt von Betreiberentscheidungen und Maßnahmen dargestellt.
04 — Kontakt
Beratung für Ihren Betrieb
Fachliche Beratung für Betreiber, technische Leitung und Facility Management – von der Bestandsaufnahme bis zur Maßnahmen- und Wirksamkeitskontrolle.
Jetzt anfragen08 — Bundesweit
Bundesweit für Industrie und Gewerbe
Bundesweite Tätigkeit für Einzelstandorte und Portfolios. Zuständigkeiten und Schnittstellen werden objektspezifisch mit Eigentümer, Betreiber und Facility Management abgestimmt.
Häufige Fragen
FAQ 01
Müssen Industriebetriebe Trinkwasser untersuchen lassen?
Nicht allein wegen der Nutzung von Trinkwasser. Die systemische Legionellenuntersuchung ist erforderlich, wenn alle Kriterien des § 31 TrinkwV erfüllt sind.
FAQ 02
Was sind typische Trinkwasserprobleme in Industriegebäuden?
Stagnation, ungünstige Temperaturen, lange Leitungswege, unklare Stilllegungen, fehlende Systemtrennung und organisatorische Lücken bei Umbau oder Wiederinbetriebnahme.
FAQ 03
Ist eine Gefährdungsanalyse bei Bürogebäuden Pflicht?
Die gesetzliche Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV wird beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes erforderlich. Eine präventive Anlagenbewertung kann sinnvoll sein, ist aber nicht allein wegen der Gebäudegröße vorgeschrieben.
FAQ 04
Kann Christian Strehlow auch für große Industriegebäude tätig werden?
Ja. Leistungsumfang und erforderliche Fachdisziplinen werden vorab anhand der Anlagengröße, Nutzung und Fragestellung festgelegt.
Fachstand — 02.08.2026
Rechts- und Regelwerksbezug: § 31 TrinkwV, § 51 TrinkwV, DIN EN 1717 und DIN 1988-100. Die konkrete Anwendung ist anlagenbezogen zu prüfen.