Haus­verwaltungen

Hausverwaltungen unterstützen Eigentümer und Gemeinschaften bei der organisatorischen Umsetzung von Betreiberpflichten. Betreiberstellung, übertragene Aufgaben und Kontrollpflichten müssen für jedes Objekt eindeutig geklärt werden.

01 — Pflicht

§ 31 TrinkwV vollständig prüfen

Eine systemische Legionellenuntersuchung ist nur erforderlich, wenn alle Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Weder Wohnungszahl noch Speichergröße begründet die Pflicht allein. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe in vermieteten Mehrfamilienhäusern gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall.

05 — Leistungen

Leistungsübersicht

  • Objektbezogene Prüfung der Untersuchungspflicht
  • Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
  • Dokumentation für Eigentümer und Mieter
  • Sanierungsbegleitung
  • Betreiberorganisation und Einweisung des Betriebspersonals
  • Gutachten für technische und rechtliche Fragestellungen

02 — Haftung

Verantwortlichkeiten nachvollziehbar regeln

Eine Hausverwaltung ist nicht allein aufgrund ihrer Funktion automatisch Betreiber. Eigentum, Verwaltervertrag, Beschlüsse, Vollmachten und tatsächlich übernommene Aufgaben sind zu prüfen. Ein Gutachten unterstützt Sachverhaltsklärung und Dokumentation, verhindert aber keine Haftung automatisch.

06 — Ablauf

Einfacher Ablauf

1. Objekt- und Pflichtenprüfung → 2. Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle → 3. regelkonforme Probenahme und Laboranalyse → 4. Befundbewertung → 5. gegebenenfalls Risikoabschätzung und Maßnahmen → 6. Dokumentation und Fristenkontrolle.

03 — Betriebskosten

Kostenarten sauber trennen

Wiederkehrende Untersuchungskosten können abhängig von Mietvertrag und Abrechnung als sonstige Betriebskosten in Betracht kommen. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Sanierungskosten sind davon zu trennen. Die konkrete Umlagefähigkeit ist mietrechtlich zu prüfen.

07 — Portfolio

Für einzelne Objekte und ganze Portfolios

Ob einzelnes Wohnhaus oder Portfolio mit 50 Liegenschaften – Christian Strehlow betreut Hausverwaltungen jeder Größe. Koordinierte Terminplanung und standardisierte Berichterstattung.

04 — Anfrage

Jahresvertrag für Ihr Portfolio

Für mehrere Objekte kann ein einheitliches Anlagen-, Fristen- und Maßnahmenmanagement eingerichtet werden. Leistungsumfang und Rollen werden vorab eindeutig festgelegt.

Jetzt anfragen

08 — Berlin

Schwerpunkt Berlin und Brandenburg

Bundesweite Tätigkeit mit Büro in Berlin. Die Abstimmung erfolgt objektbezogen mit den jeweils zuständigen Stellen.


Häufige Fragen

FAQ 01

Ab wann muss eine Hausverwaltung Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?

Wenn sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall. Wer die Untersuchung beauftragen muss, richtet sich nach Betreiberstellung und Aufgabenverteilung.

FAQ 02

Wer bezahlt die Legionellenprüfung in einer WEG?

Das hängt von Kostenart, Mietvertrag und Abrechnung ab. Wiederkehrende Untersuchungskosten können als sonstige Betriebskosten in Betracht kommen; Verwaltung, Instandhaltung und Sanierung sind gesondert zu behandeln.

FAQ 03

Was passiert wenn die Hausverwaltung die Legionellenprüfung versäumt?

Die unterlassene Pflichtuntersuchung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zivilrechtliche Folgen setzen eine konkrete Pflichtverletzung und weitere Anspruchsvoraussetzungen voraus; Verantwortlichkeit und Kausalität sind im Einzelfall zu prüfen.

FAQ 04

Kann Christian Strehlow auch für mehrere Objekte gleichzeitig tätig sein?

Ja, für Hausverwaltungsportfolios sind Jahresverträge möglich, die eine koordinierte Terminplanung und Dokumentation für alle Objekte aus einer Hand ermöglichen.

Fachstand — 02.08.2026

Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV, § 51 TrinkwV und § 2 BetrKV. Die mietrechtliche Umlagefähigkeit ist nicht Gegenstand der technischen Begutachtung.