Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
Christian Strehlow ist von der IHK Berlin für das Sachgebiet Trinkwasserhygiene öffentlich bestellt und vereidigt. Die öffentliche Bestellung dokumentiert besondere Sachkunde und persönliche Eignung und verpflichtet zu unabhängiger, weisungsfreier, persönlicher, gewissenhafter und unparteiischer Tätigkeit.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die öffentliche Bestellung ist ein öffentlich-rechtlicher Status nach § 36 GewO für ein genau bezeichnetes Sachgebiet. Voraussetzungen sind insbesondere:
- Überdurchschnittliche Fachkunde
- Besondere Sachkunde im Fachgebiet
- Persönliche Eignung und Unabhängigkeit
- Regelmäßige Fortbildung
Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen der Aufsicht der IHK und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Leistungen im Überblick
- Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung nach TrinkwV
- Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023
- Bewertung von Trinkwasserinstallationen
- Privatgutachten und Gerichtsgutachten
- Beweissicherung
- Schiedsgutachten
- Water-Safety-Plan
- Baubegleitende Qualitätsüberwachung
- Bauabnahme
- Bewertung von Laborbefunden
Einsatzgebiete
Mehrfamilienhäuser, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Schulen, Sportstätten, Industriebetriebe, Gewerbeimmobilien — bundesweit.
Qualifikationen & Zertifizierungen
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (IHK Berlin)
- VDI/DVQST-zertifiziert
- Fachdozent für das Sachverständigenwesen
- Prüfer im Sachverständigenwesen
- Mentor für angehende Sachverständige
- Referent VDI 6023 Hygiene und Technik
Normative Grundlagen
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- EU-Richtlinie 2020/2184
- VDI 6023 Blatt 1 und 2
- DIN EN 806
- DIN 1988
- DVGW W 551 / W 553
- UBA-Empfehlungen
Gutachten für technische Streitfragen
Gerichtsgutachten werden auf Grundlage eines gerichtlichen Auftrags erstellt. Privatgutachten können Parteivortrag fachlich substantiieren oder eine außergerichtliche Klärung unterstützen. Beide Auftragsarten unterscheiden sich in Auftraggeber, Verfahrensrolle und rechtlicher Einordnung.
Büro Berlin — bundesweit tätig
Unter den Linden 2110117 Berlin
Telefon: +49 177 649 49 49
Telefax: +49 (0)33056 99 49 00
E-Mail: info@sv-strehlow.de
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Gutachter?
Die Bezeichnungen Sachverständiger und Gutachter sind grundsätzlich nicht allgemein geschützt. „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ kennzeichnet dagegen einen Status nach § 36 GewO für ein bestimmtes Sachgebiet mit besonderen Anforderungen und Pflichten.
Wann braucht man einen Sachverständigen für Trinkwasserhygiene?
Bei auffälligen Trinkwasserbefunden, behördlichen Anordnungen, technischen Streitigkeiten, Beweissicherung, Bau- und Abnahmefragen, Betreiberberatung sowie bei Planung und Kontrolle von Abhilfemaßnahmen.
Erstellt Christian Strehlow auch Gerichtsgutachten?
Ja. Als öffentlich bestellter Sachverständiger erstellt Christian Strehlow sowohl Privatgutachten als auch gerichtliche Sachverständigengutachten im Bereich Trinkwasserhygiene.
In welchen Regionen ist Christian Strehlow tätig?
Bundesweit. Büro in Berlin (Unter den Linden 21, 10117 Berlin).
Fachstand — 02.08.2026
Rechtsgrundlagen: § 36 GewO und § 404 Abs. 3 ZPO. Die öffentliche Bestellung ist keine allgemeine staatliche Berufszulassung und gilt ausschließlich für das bezeichnete Sachgebiet.